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Ratgeber

E-Rechnungspflicht: was seit 2025 gilt

Aktualisiert November 2026 · von Christoph Wackher

Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können; ein E-Mail-Postfach genügt. Ausstellen müssen sie E-Rechnungen an andere Unternehmen ab 2027, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro ab 2028. Eine E-Rechnung ist eine XRechnung oder eine ZUGFeRD-Datei ab Version 2.0.1, kein einfaches PDF.

Was eine E-Rechnung ist

Eine E-Rechnung ist laut § 14 Abs. 1 UStG eine Rechnung, „die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“. Eine PDF-Datei ohne eingebettete Daten zählt nicht dazu, eine ZUGFeRD-Datei schon. Das BMF rechnet PDF-Dateien ohne eingebettete Daten ausdrücklich zu den „sonstigen Rechnungen“, genauso wie Papier. Als E-Rechnung gelten vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1, außer in den Profilen MINIMUM und BASIC WL.

Für das Ausstellen gibt es Übergangsfristen bis Ende 2027, für den Empfang keine: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen im Inland eine E-Rechnung annehmen können, und laut BMF reicht dafür ein E-Mail-Postfach. Wir halten das Postfach allerdings für die halbe Antwort. Bei ZUGFeRD ist die eingebettete XML die Rechnung, nicht die PDF-Ansicht (BMF-FAQ, Frage 12a). Wenn Sie E-Rechnungen empfangen, müssen Sie die XML auch lesen können.

E-Rechnungspflicht: ab wann was gilt

  1. seit 01.01.2025

    Empfangen

    Alle Unternehmen im Inland müssen E-Rechnungen annehmen können.

  2. Umsätze 2027

    Ausstellen, Stufe 1

    Papier und PDF nur noch bei höchstens 800.000 Euro Vorjahresumsatz.

  3. Umsätze ab 2028

    Ausstellen, alle

    E-Rechnung zwischen inländischen Unternehmen, Ausnahmen siehe unten.

Zeitpunkte nach § 27 Abs. 38 UStG und BMF-FAQ (Stand 29.10.2026). Maßgeblich ist, wann die Leistung erbracht wurde.
Fristen nach Zeitpunkt der Leistung, Rechnungen zwischen Unternehmen im Inland (§ 27 Abs. 38 UStG)
Leistung erbrachtEmpfangenAusstellen
Umsätze 2025 und 2026E-Rechnungen annehmen können (Pflicht seit dem 1. Januar 2025); ein E-Mail-Postfach genügtPapier immer erlaubt, PDF mit Zustimmung des Empfängers
Umsätze 2027wie bisherPapier oder PDF nur noch, wenn der Vorjahresumsatz höchstens 800.000 Euro betrug
Umsätze ab 2028wie bisherE-Rechnung Pflicht, Ausnahmen siehe unten

Ausgenommen vom Ausstellen sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro (§ 33 UStDV), Fahrausweise (§ 34 UStDV) und Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV). Empfangen müssen auch Kleinunternehmer. Für Rechnungen an Privatleute gilt die Pflicht nicht. Ob eine Ausnahme für Sie gilt, klären Sie im Einzelfall mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater.

XRechnung oder ZUGFeRD?

XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (ab Profil BASIC) erfüllen die europäische Norm EN 16931 und sind als E-Rechnung anerkannt. Der Unterschied liegt im Aufbau: Eine XRechnung ist nur XML, eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF mit eingebetteter XML. Für den Empfänger heißt das: Eine XRechnung braucht immer einen XRechnung-Viewer, eine ZUGFeRD-Rechnung lässt sich auch ohne Viewer öffnen, dann sehen Sie aber nur die PDF-Ansicht, nicht die XML. Unseren XRechnung-Viewer haben wir mit allen 86 Testrechnungen der XRechnung-Testsuite der KoSIT geprüft.

rechnung-2026-004.pdf (PDF/A-3)

PDF-Ansicht

PDF-Ansicht einer erfundenen Rechnung Nr. 2026/004 von Gartenbau Neumann über 1.718,46 Euro

Für Menschen. Seit 2025 nicht maßgeblich.

Eingebettete XML (CII)

factur-x.xml
<rsm:CrossIndustryInvoice …>
  <rsm:ExchangedDocument>
    <ram:ID>2026/004</ram:ID>
    <ram:TypeCode>380</ram:TypeCode>
    <ram:IssueDateTime>
      <udt:DateTimeString format="102">20260316
  …
  <ram:SellerTradeParty>
    <ram:Name>Gartenbau Neumann</ram:Name>
  <ram:BuyerTradeParty>
    <ram:Name>Bauträger Fuchs AG</ram:Name>
  …
  <ram:PayeePartyCreditorFinancialAccount>
    <ram:IBANID>DE05528820018263304348
  …
  <ram:TaxBasisTotalAmount>1583.17
  <ram:TaxTotalAmount currencyID="EUR">135.29
  <ram:DuePayableAmount>1718.46

Für Software. Das ist die Rechnung.

Schema einer ZUGFeRD-Rechnung: dieselbe Rechnung zweimal, als Bild und als Daten. Gezeigt mit einer erfundenen Rechnung aus unserem Testmaterial und ihren Rechnungsdaten.
XRechnung und ZUGFeRD im Vergleich (Stand November 2026)
MerkmalXRechnungZUGFeRD
Aufbaureine XML-DateiPDF/A-3 mit eingebetteter XML
SyntaxUBL 2.1 oder UN/CEFACT CIIUN/CEFACT CII
Ohne Viewer lesbarneinnur die PDF-Ansicht
Betreut vonKoSIT im Auftrag des IT-PlanungsratsForum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD)
Aktuelle Version3.0.2, in Kraft bis mindestens 31.07.20272.5.2 vom 04.08.2026
Als E-Rechnung anerkanntjaab 2.0.1; nicht die Profile MINIMUM und BASIC WL

Für Rechnungen an Bundesbehörden schreibt die E-Rechnungsverordnung des Bundes seit dem 27. November 2020 grundsätzlich XRechnung vor; andere Standards sind erlaubt, wenn sie der europäischen Norm entsprechen. Behörden werden über ihre Leitweg-ID adressiert, die in der Rechnung im Feld „Käuferreferenz“ steht. Zwischen Unternehmen braucht es keine Leitweg-ID.

Aufbewahren: die XML, acht Jahre

Seit dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz gilt für Rechnungen eine Aufbewahrungsfrist von acht statt zehn Jahren (§ 14b UStG). Bei einer E-Rechnung muss der strukturierte Teil, also die XML, in ihrer ursprünglichen Form aufbewahrt werden. Ein Ausdruck oder ein daraus erzeugtes PDF ersetzt sie nicht.

Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Sind PDF-Rechnungen noch erlaubt?

Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen statt einer E-Rechnung auch Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, ein PDF schicken. 2027 gilt das nur noch bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 Euro. Ab 2028 ist zwischen inländischen Unternehmen die E-Rechnung Pflicht.

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen ausgenommen (§ 34a UStDV). Empfangen müssen sie E-Rechnungen trotzdem. Wechselt ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung, muss er ab dann auch E-Rechnungen ausstellen.

Reicht ein E-Mail-Postfach, um E-Rechnungen zu empfangen?

Laut BMF reicht ein E-Mail-Postfach für den Empfang aus. Zum Lesen der XML brauchen Sie zusätzlich einen Viewer, zum Beispiel den kostenlosen XRechnung-Viewer auf dieser Seite.

Brauche ich für E-Rechnungen eine Leitweg-ID?

Nur bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Zwischen Unternehmen genügt im Feld Käuferreferenz laut BMF ein Platzhalter wie „-“.

Gilt eine ZUGFeRD-Rechnung im Profil MINIMUM als E-Rechnung?

Nein. Nach dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024 erfüllen die ZUGFeRD-Profile MINIMUM und BASIC WL die Anforderungen an eine E-Rechnung nicht. BASIC, EN 16931 und EXTENDED erfüllen sie.

Wie erkenne ich, ob ein PDF eine E-Rechnung ist?

Eine ZUGFeRD-Rechnung enthält eine eingebettete XML-Datei, meist factur-x.xml oder xrechnung.xml. Ziehen Sie das PDF in den XRechnung-Viewer: Findet er keine Rechnungs-XML, ist es ein gewöhnliches PDF und keine E-Rechnung.

Welche Viewer für E-Rechnungen gibt es kostenlos?

Die Finanzverwaltung bietet im ELSTER-Portal einen kostenlosen E-Rechnungs-Viewer an (e-rechnung.elster.de). Unser XRechnung-Viewer ist ebenfalls kostenlos, braucht keine Anmeldung und rechnet zusätzlich die Summen nach.

Passende Tools

Sie haben eine E-Rechnung erhalten und können sie nicht öffnen?

Öffnen Sie XRechnung oder ZUGFeRD im kostenlosen XRechnung-Viewer, ohne Anmeldung und ohne Upload.

Zum XRechnung-Viewer

Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung (Stand 29.10.2026)
  2. Bundesministerium der Finanzen: BMF-Schreiben vom 15.10.2024 (Kopie bei FeRD) (15.10.2024)
  3. Bundesministerium der Justiz: § 14 UStG, Ausstellung von Rechnungen (abgerufen 04.11.2026)
  4. Bundesministerium der Justiz: § 27 UStG, Allgemeine Übergangsvorschriften (Abs. 38) (abgerufen 04.11.2026)
  5. Bundesministerium der Justiz: § 33 UStDV, Rechnungen über Kleinbeträge (abgerufen 04.11.2026)
  6. Bundesministerium der Justiz: § 34 UStDV, Fahrausweise als Rechnungen (abgerufen 04.11.2026)
  7. Bundesministerium der Justiz: § 34a UStDV, Rechnungen von Kleinunternehmern (abgerufen 04.11.2026)
  8. Bundesministerium der Justiz: § 14b UStG, Aufbewahrung von Rechnungen (abgerufen 04.11.2026)
  9. Bundesministerium der Justiz: § 4 E-Rechnungsverordnung (ERechV) (abgerufen 04.11.2026)
  10. KoSIT / XStandards Einkauf: XRechnung: Versionen und Bundles (abgerufen 04.11.2026)
  11. Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD): ZUGFeRD 2.5.2 (04.08.2026)