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XRechnung-Validator: E-Rechnung prüfen

Ziehen Sie eine XRechnung (XML) oder eine ZUGFeRD-PDF in das Feld. Sie sehen, ob die Datei die Prüfregeln erfüllt, und jede Meldung mit dem Regeltext auf Deutsch.

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Erlaubt: .xml, .pdf · max. 20 MB

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  • Prüfregeln der KoSIT, Stand 31.08.2026
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Aktualisiert November 2026

Dieser XRechnung-Validator prüft E-Rechnungen mit der Prüfkonfiguration der KoSIT vom 31.08.2026: XML-Schema, Regeln der EN 16931 und bei XRechnungen die deutschen XRechnung-Regeln. ZUGFeRD prüft er in den Profilen EN 16931 (COMFORT) und XRECHNUNG anhand der eingebetteten XML. Die Prüfung läuft in Ihrem Browser. In unserem Vergleich mit 1.695 Dateien traf der Validator dieselben Entscheidungen wie der KoSIT-Validator.

Was der Validator prüft

Die KoSIT, die Koordinierungsstelle für IT-Standards, beschreibt die Prüfung einer XRechnung in der Spezifikation 3.0.2 in drei Schritten: „Prüfung der Verwendung eines korrekten Syntaxschemas“, „Prüfung der EN 16931-Regeln“ und „Prüfung der XRechnungs-Regeln“. Der Validator führt diese Prüfschritte mit den Dateien der Validatorkonfiguration XRechnung vom 31.08.2026 aus. Bei Rechnungen nach EN 16931 ohne XRechnung-Kennung, etwa ZUGFeRD COMFORT, entfällt Schritt 3.

Die drei Prüfschritte und ihre Prüfregeln
PrüfschrittWas geprüft wirdPrüfregelnBeispiel
1. AufbauElemente, Reihenfolge und DatentypenXML-Schema UBL 2.1 bzw. UN/CEFACT CII D16Bein Datum im falschen Format
2. EN 16931Pflichtangaben, Rechenregeln, CodelistenCEN-Schematron 1.3.16BR-CO-15: Brutto muss Netto plus Umsatzsteuer sein
3. XRechnungdeutsche Zusatzregeln, nur bei XRechnung-KennungXRechnung-Schematron 2.6.0BR-DE-15: Käuferreferenz (BT-10) fehlt

Welche Prüfregeln gelten, erkennt der Validator an der Spezifikationskennung (BT-24) in der Datei, so wie der KoSIT-Validator. Geprüft werden XRechnung 3.0 in UBL und CII, auch in den Varianten Extension und CVD, sowie Rechnungen nach EN 16931 ohne nationale Erweiterung. Entspricht eine Datei schon nicht dem XML-Schema, bricht die Prüfung wie beim KoSIT-Validator nach Prüfschritt 1 ab.

Vergleich mit dem KoSIT-Validator: 1.695 Dateien

Ein Validator ist nur so viel wert wie seine Übereinstimmung mit der Referenz. Die Referenz ist der KoSIT-Validator, ein Java-Programm ohne eigene Regeln, das die KoSIT zusammen mit der Prüfkonfiguration herausgibt. Am 4. November 2026 haben wir per Skript 1.695 Dateien mit diesem Validator (in Node und in Chrome) und mit dem KoSIT-Validator 1.6.3 geprüft, beide mit der Prüfkonfiguration vom 31.08.2026, und die Berichte verglichen. Die beschädigten Dateien haben wir aus den gültigen erzeugt, je Datei ein Fehler: ein gelöschtes Element, ein geänderter Betrag, ein falscher Code, ein ungültiges Datum oder eine falsche IBAN.

Vergleich mit dem KoSIT-Validator 1.6.3, Prüfkonfiguration vom 31.08.2026 (Test vom 04.11.2026)
TestdateienAnzahlgleiche Entscheidunggleiche Meldungen
Beispielrechnungen der XRechnung-Testsuite der KoSIT868686
ZUGFeRD-Korpus: XML aus PDFs, geprüft696969
ZUGFeRD-Korpus: von beiden als nicht prüfbar erkannt (BASIC, EXTENDED, ZUGFeRD 1.0, ältere XRechnung)5656–
synthetische Rechnungen aus der Entwicklung unseres PDF-zu-XRechnung-Konverters (in Arbeit)225225225
gezielt beschädigte Dateien1.2591.2591.258

Aus dem ZUGFeRD-Korpus haben wir alle 126 PDFs genommen; aus 125 ließ sich die Rechnungs-XML lesen. „Gleiche Entscheidung“ heißt: Beide Programme haben die Datei angenommen, abgelehnt oder als nicht prüfbar erkannt. „Gleiche Meldungen“ heißt: dieselben Regelcodes mit derselben Einstufung. Bei Schemafehlern formulieren und zählen die beiden Programme ihre Meldungen unterschiedlich; dort haben wir verglichen, ob das Schema erfüllt ist. Die eine Abweichung betrifft BR-S-08 bei einer Differenz von genau 1,00 Euro, also an der Toleranzgrenze der Regel. Hier meldet dieser Validator einen Fehler, der KoSIT-Validator nicht; Ursache ist die unterschiedliche Umwandlung von Gleitkommazahlen in Java und im Browser.

Eine Stelle der Prüfregeln haben wir angepasst. Die IBAN-Prüfung der XRechnung (BR-DE-19) rechnet mit Zahlen von mehr als 16 Stellen, die der XSLT-Prozessor SaxonJS 2.7 nicht genau genug verarbeitet. Wir haben die Funktion durch eine schrittweise Modulo-97-Rechnung ersetzt, sie mit 5.000 IBANs gegen eine exakte Rechnung getestet und mit dem KoSIT-Validator an 225 Dateien bestätigt, dass die geänderten Prüfregeln dieselben Berichte liefern wie die originalen.

Fehler, Warnung, Hinweis: was die Meldungen bedeuten

Jede Regel hat eine Einstufung. Fehler führen zur Empfehlung, die Rechnung abzulehnen; Warnungen und Hinweise nicht. Die Entscheidung über die Annahme liegt laut KoSIT-Spezifikation bei der empfangenden Stelle. Die Prüfkonfiguration stuft einzelne Regeln anders ein als die CEN-Regeln; so ist eine unbekannte Mengeneinheit (BR-CL-23) in XRechnung nur eine Warnung. Diese Einstufungen übernimmt der Validator. Zu jeder Meldung zeigt er den Regelcode, den Regeltext auf Deutsch, den Originaltext der Regel und die Stelle in der Datei.

Prüfbericht des XRechnung-Validators für die Beispieldatei mit Fehlern: zwei Fehler (BR-CO-16, BR-DE-15) mit deutschem Regeltext und Originaltext
Prüfbericht für die Beispieldatei mit Fehlern (Bildschirmfoto, erfundene Daten). Die Datei können Sie oben über „Beispiel mit Fehlern prüfen“ selbst laden.
Fünf Meldungen und ihre Bedeutung (XRechnung ohne Extension)
RegelEinstufungBedeutung
BR-DE-15FehlerDie Käuferreferenz (BT-10) fehlt. In XRechnung ist sie Pflicht; bei Behörden steht dort die Leitweg-ID.
BR-CO-15FehlerDer Gesamtbetrag einschließlich Umsatzsteuer (BT-112) ist nicht Nettobetrag (BT-109) plus Umsatzsteuer (BT-110).
BR-CO-16FehlerDer fällige Zahlungsbetrag (BT-115) passt nicht zu Bruttobetrag, Vorauszahlung und Rundung.
BR-S-08FehlerDer Steuerbasisbetrag für den Normalsatz (Kategorie S) weicht um 1,00 oder mehr von der Summe der Positionen, Abschläge und Zuschläge mit diesem Satz ab.
BR-DE-19WarnungDie IBAN (BT-84) besteht die Prüfziffernrechnung nicht, obwohl SEPA-Überweisung (Code 58) angegeben ist.

Fehlt BT-10 in einer Rechnung zwischen Unternehmen, genügt laut BMF umsatzsteuerlich ein Platzhalter wie „-“, weil im B2B-Bereich keine Leitweg-ID nötig ist (Fragen und Antworten, Frage 6). Die Regel BR-DE-15 ist mit einem Platzhalter erfüllt. Ob eine Leitweg-ID richtig aufgebaut ist, prüft BR-DE-15 nicht; dafür gibt es die Leitweg-ID-Prüfung.

Ist eine E-Rechnung mit Fehlern noch eine E-Rechnung?

Bei einem Formatfehler nein, bei einem Geschäftsregelfehler umsatzsteuerlich grundsätzlich ja. Das BMF unterscheidet im BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 beide Arten. Ein Formatfehler liegt vor, wenn die Datei „nicht den zulässigen Syntaxen bzw. deren technischen Vorgaben entspricht“ oder sich bei ZUGFeRD die XML nicht richtig und vollständig auslesen lässt; die Datei ist dann eine „sonstige Rechnung“ (Rn. 6a). Am nächsten kommen dem im Prüfbericht die Meldungen zum XML-Schema und ein PDF ohne lesbare Rechnungs-XML. Einzelnen Regelcodes ordnet das BMF Formatfehler nicht zu.

Geschäftsregelfehler behandelt das BMF getrennt (Rn. 6b). Als Beispiele nennt es eine fehlende Käuferreferenz BT-10 und einen Steuerbetrag, der nicht zum Steuersatz passt. Laut dem ergänzenden BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2026 ist eine Datei mit Geschäftsregelfehler, aber ohne Formatfehler, umsatzsteuerlich „dennoch prinzipiell eine E-Rechnung im Sinne von § 14 UStG“ (Rn. 23). Ein Geschäftsregelfehler hat nur dann einen Inhaltsfehler zur Folge, wenn er eine umsatzsteuerliche Pflichtangabe betrifft (Rn. 22). Ordnungsmäßig ist die Rechnung, wenn die Pflichtangaben nach §§ 14 und 14a UStG richtig und vollständig sind. Ob ein Fehler Ihren Vorsteuerabzug berührt, klärt im Einzelfall Ihr Steuerberater.

Muss man E-Rechnungen validieren?

Vorgeschrieben ist es nicht. Das BMF schreibt in seinen Fragen und Antworten (Frage 7, Stand Oktober 2026): „Eine Validierung ist zwar keine unmittelbare Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung der Rechnung“. Es nennt sie aber „sinnvoll“ und empfiehlt, sie schon bei Erstellung und Versand durchzuführen. Eine bestimmte Validierungsanwendung empfiehlt das BMF nicht.

Als Empfänger bleiben Sie selbst zuständig. Laut BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025 „ersetzt“ eine Validierung „nicht die dem Empfänger obliegende Pflicht zur Überprüfung der Rechnung auf Vollständigkeit und Richtigkeit“; zum Nachweis biete es sich an, den Validierungsbericht aufzubewahren (Rn. 35a). Den Prüfbericht dieses Validators können Sie mit Dateiname, Datum und allen Meldungen als PDF speichern. Fachliche Fehler findet ein Validator nicht: Ein falscher, aber formal gültiger Steuersatz kann alle Regeln bestehen (Rn. 35a). Wann welche Unternehmen E-Rechnungen ausstellen und empfangen müssen, steht im Ratgeber zur E-Rechnungspflicht.

ZUGFeRD-Validator: welche Profile geprüft werden

Eine ZUGFeRD-Rechnung ist ein PDF mit eingebetteter XML-Datei. Der Validator liest die XML aus dem PDF und prüft sie mit dem XML-Schema CII D16B und den Regeln der EN 16931. Die deutschen XRechnung-Regeln (BR-DE) gelten nur für Dateien mit XRechnung-Kennung, also für das Profil XRECHNUNG. Für die übrigen Profile enthält die KoSIT-Prüfkonfiguration keine Regeln; das Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) liefert eigene Schematron-Dateien je Profil, die dieser Validator nicht ausführt.

ZUGFeRD-Profile im Validator
ProfilE-Rechnung laut BMFHier geprüftPrüfregeln
MINIMUM, BASIC WLneinnein–
BASICjaneinnur FeRD-Schematron
EN 16931 (COMFORT)jajaXML-Schema und EN 16931
EXTENDEDjaneinnur FeRD-Schematron
XRECHNUNGjajaXML-Schema, EN 16931 und XRechnung

Im ZUGFeRD-Korpus lagen 56 der 125 lesbaren Dateien außerhalb dieser Prüfkonfiguration. Solche Rechnungen erkennt der Validator und nennt das Profil; lesbar anzeigen können Sie sie im XRechnung-Viewer. Das PDF selbst prüft der Validator nicht, also auch nicht, ob es dem Standard PDF/A-3 entspricht. Laut FeRD sind solche PDF/A-Fehler „lediglich als Warnung zu beachten und sind keine schwerwiegenden Fehler“.

Andere Validatoren: KoSIT und service-bw

Den KoSIT-Validator gibt es kostenlos und quelloffen auf GitHub (Apache-Lizenz 2.0); er läuft als Kommandozeilenprogramm mit Java. Ohne Installation prüft der E-Rechnungs-Validator des Landes Baden-Württemberg, betrieben von IT Baden-Württemberg (BITBW). Er nimmt XML-Dateien bis 15 MB an, keine PDFs, braucht keine Anmeldung und schickt die Datei zur Prüfung an seinen Server (laut Programmcode der Seite, abgerufen am 04.11.2026). Die Rechnungseingangsplattform des Bundes prüft Rechnungen beim Einreichen; dafür ist eine Registrierung nötig.

Dieser Validator lädt die Prüfregeln von pdfvera.com und prüft die Datei auf Ihrem Rechner. Im Netzwerk-Reiter der Entwicklerwerkzeuge sehen Sie, welche Dateien die Seite lädt, und die eine Nutzungsmeldung, die sie sendet. Herkunft und Lizenzen der Prüfregeln und Programmdateien stehen in den Lizenzhinweisen.

Wie kann ich eine XRechnung überprüfen?

  1. Datei wählen

    Ziehen Sie die XRechnung (XML) oder die ZUGFeRD-PDF in das Feld oder klicken Sie auf „Datei auswählen“.

  2. Prüfung abwarten

    Beim ersten Mal lädt der Browser die Prüfregeln (knapp 1 MB); danach erscheint der Prüfbericht an Stelle des Felds.

  3. Bericht lesen

    Oben steht das Ergebnis, darunter Fehler, Warnungen und Hinweise mit Regelcode, Regeltext und Fundstelle. Über „Rechnung anzeigen“ sehen Sie die Rechnung lesbar unter dem Bericht.

  4. Bericht speichern

    „Prüfbericht als PDF speichern“ öffnet den Druckdialog; wählen Sie dort „Als PDF speichern“.

Die Datei wird auf Ihrem Gerät gelesen. Kein Server empfängt sie.

Fragen zum XRechnung-Validator

Wird meine Rechnung hochgeladen?

Geprüft wird auf Ihrem Rechner; die Datei verlässt ihn nicht. Gesendet wird eine Nutzungsmeldung mit Ergebnis, erkanntem Format, Anzahl der Fehler und bis zu fünf Regelcodes, bei nicht prüfbaren Dateien mit dem Grund (zum Beispiel Profil BASIC). Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Ist meine PDF-Rechnung eine E-Rechnung?

Ziehen Sie die PDF in das Feld. Findet der Validator keine eingebettete Rechnungs-XML, ist die Datei eine normale PDF-Rechnung. Das BMF zählt sie zu den sonstigen Rechnungen; eine E-Rechnung braucht ein strukturiertes elektronisches Format.

Was mache ich, wenn meine E-Rechnung Fehler hat?

Als Empfänger schicken Sie den Prüfbericht an den Rechnungssteller. Ob Sie eine berichtigte Rechnung brauchen, hängt laut BMF davon ab, ob eine umsatzsteuerliche Pflichtangabe betroffen ist; im Einzelfall klärt das Ihr Steuerberater. Als Rechnungssteller korrigieren Sie die Daten in Ihrer Rechnungssoftware und prüfen die neue Datei erneut.

Was ist mit XRechnung 4.0?

Laut KoSIT bleibt XRechnung 3.0 bis mindestens 31.07.2027 in Kraft; die finale Version 4.0 erscheint voraussichtlich im Frühjahr 2027. Sobald die KoSIT eine neue Prüfkonfiguration veröffentlicht, aktualisieren wir die Prüfregeln und das Datum auf dieser Seite.

Was kostet der Validator?

Der Validator ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Begrenzung der Anzahl der Prüfungen.

Quellen

  1. Bundesministerium der Finanzen: BMF-Schreiben vom 15.10.2025, Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung (Rn. 6a, 6b, 35a), BStBl I S. 1806 (15.10.2025)
  2. Bundesministerium der Finanzen: BMF-Schreiben vom 15.10.2026, Ergänzende Regelungen (Rn. 22, 23; BStBl noch nicht veröffentlicht) (15.10.2026)
  3. Bundesministerium der Finanzen: Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen E-Rechnung (Fragen 6 und 7) (Stand 29.10.2026)
  4. KoSIT: Spezifikation XRechnung 3.0.2 (Kapitel 5.1) (20.06.2024)
  5. KoSIT: Validator Configuration XRechnung, Release 2026-08-31 (GitHub) (02.09.2026)
  6. KoSIT: KoSIT Validator, Release 1.6.3 (GitHub) (20.08.2026)
  7. KoSIT: XRechnung Test Suite (GitHub) (Release 31.08.2026)
  8. ZUGFeRD-Community: ZUGFeRD corpus (GitHub) (abgerufen 04.11.2026)
  9. Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD): ZUGFeRD-FAQ (Stand 07.09.2026)
  10. IT Baden-Württemberg (BITBW): E-Rechnungs-Validator (abgerufen 04.11.2026)
  11. KoSIT / XStandards Einkauf: XRechnung: Versionen und Bundles (abgerufen 04.11.2026)